Rahmenbedingungen


Verschwiegenheit

Psychologen unterliegen der gesetzlich verankerten Schweigepflicht. Es darf auch gegenüber Familienangehörigen, Arbeitgebern etc. keine Auskunft gegeben werden. Die Verschwiegenheitsverpflichtung dient der Vertrauensbeziehung zwischen Psychologin und KlientIn, die sehr wesentlich für eine gelingende Psychotherapie ist.

Die Verschwiegenheitsverpflichtung kann nur auf ausdrücklichen Wunsch des Klienten/der Klientin aufgehoben werden. Vonseiten des/ der Psychologen/in kann sie nur bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung entfallen.


Absageregelung

Vereinbarte Termine müssen bis 48 Stunden vorher abgesagt (per Telefon, Email, SMS). Andernfalls muss die Sitzung verrechnet werden.


Zahlungsmodalität

Sie erhalten eine Honorarnote und überweisen innerhalb von 14 Tagen auf das angeführte Konto.